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Abmahnwelle wegen Nachladen von Google Fonts

Zurzeit rollt eine Abmahnwelle bzgl. der Online-Nutzung von Google Fonts auf Webseiten über Deutschland. Das Landgericht München hat in einem Urteil vom Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) die Online-Nutzung von Google Fonts mit der Begründung verboten, dass dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden. Nun werden Forderungsschreiben an Unternehmen versendet, die Google Fonts online in Ihre Webseite eingebunden haben. Die Forderungen belaufen sich i. d. R. auf Summen zwischen 100 und 500 €. Einen Artikel aus der Computerzeitschrift ct zu diesem Thema habe ich zu Ihrer Information angehängt.

 

Es gibt eine einfache Lösung für alle, die Google Fonts verwenden möchten. Es ist möglich, Google Fonts herunterzuladen und die Schriften lokal auf Ihrem Webserver einzubinden. Alternativ können Sie natürlich ganz auf Google Fonts verzichten. 

 

Diese Problematik gilt auch für andere Google-Dienste und ähnliche Tools von anderen Anbietern aus – bezogen auf Datenschutz – unsicheren Drittländern (z. B. USA), auch wenn hier noch Urteile ausstehen. Unsere Empfehlung lautet daher: Nutzen Sie Dienste, Tools und Software von Herstellern/Anbietern aus der EU oder sicheren Drittländern (z. B. Schweiz, Kanada, GB usw.).

 

 

 

Was müssen Sie hierfür tun?

Sie können direkt z.B. auf folgender Website prüfen, ob auf Ihrer Website Google Fonts nachgeladen werden:

 

https://sicher3.de/google-fonts-checker/

 

Wenn das Testergebnis auf nachgeladene Google Fonts hinweist, kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Website umzustellen, damit die Fonts auf den Webserver geladen werden und von dort direkt ausgeliefert werden.

 

Sollte das Testergebnis zeigen, dass auf Ihrer Website keine Google Fonts nachgeladen werden, brauchen Sie nicht tätig zu werden.

 

Bei Anfragen zu weiteren Maßnahmen bezüglich Nutzung von Diensten, Tools und Software von Herstellern/Anbietern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

 

Info Hotline

 

Unser Team steht gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung.

 

+49 (0) 5401 33 90 61 00

 

Montag - Freitag von 8:30 - 17:30 Uhr
 

Sie möchten uns schriftlich kontaktieren?

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kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: info@nwt.de