GoBD ersetzen ab dem 01.01.2015 die GDPdU und GoBS

 

Am 14.11.2014 hat das das Bundesfinanzministerium das Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Die GoBD gelten ab dem 1.1.2015 und somit lösen sie die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“, das „FAQ zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ sowie die „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ ab.

 

Weitere Informationen zu dem Thema Digitale Archivierung finden Sie im Bereich AirArchiv.

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